Mitgliedschaft

Mitglied des Bowtech Vereins kann jeder BOWTECH Practitioner und BOWTECH Schüler werden, der BOWTECH – die Original Bowen Technik unterstützen und in Ihrer Ursprünglichkeit schützen möchte, sowie deren Verbreitung in Deutschland und international befürwortet.

Für Personen die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreicher Abschluss aller sieben Module der BOWTECH Ausbildung bei einem registrierten BOWTECH-Instruktor.
  • Ausbildung in Anatomie, Physiologie und Pathologie (mindestens 60 Stunden)
  • Erste Hilfe Zertifikat (8 Doppelstunden)
  • Einverständnis zur Verwendung des BOWTECH-Logos (Logovereinbarung) und unterschriebene Datenschutzerklärung 

Als Mitglied wird Ihr Name auf Wunsch im BOWEN JOURNAL und im INTERNET veröffentlicht, sofern dem Vorstand eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

Für die Vollmitgliedschaft zahlen Sie einen Jahresbeitrag in Höhe von 66,00 €.

Das Bowen Journal, die Vereinszeitung für den deutschsprachigen Raum der Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz, erhalten alle Mitglieder vierteljährlich. Es ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Zum Mitgliedsantrag kommen Sie hier.
 

Übrigens: Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar, weil der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.

Im Falle einer Mitgliedschaft in einem Verein der weltweiten B.T.A.A. (Bowen Therapy Academy of Australia), wie z.B. im australischen Bowen Verein, können Sie die Zweitmitgliedschaft im Verein BOWTECH-Deutschland e.V. beantragen.

Sie können damit alle Vorteile einer Mitgliedschaft in unserem Verein in Anspruch nehmen. Auch die Teilnahme an unseren Mitgliederversammlungen ist möglich. Ein Stimmrecht besitzen Sie mit dieser Mitgliedschaft allerdings nicht.

Für Mitglieder mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfiehlt sich die Vollmitgliedschaft in unserem Verein. Zum Mitgliedsantrag kommen Sie hier.

Für Mitglieder mit Wohnistz innerhalb der Bundesrepublik, die bereits nachweislich Mitglied im Europäischen Bowen Verein sind, ermöglichen wir seit dem 01.01.2021 die kostenlose Zweitmitgliedschaft. Diese Mitgleder erhalten das Bowen Journal vom EBV.
Zum Antrag kommen Sie hier.

Mit Hauptwohnsitz in einem anderen Land bieten wir Ihnen die Zweitmitgliedschaft zum Jahresbeitrag von 33,00 € an. Hierfür nutzen Sie bitte den Antrag auf Vollmitgliedschaft, auf dem Sie die Zweitmitgliedschaft ankreuzen können.
 

Fördermitglieder bestimmen die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags selbst. Er soll 50% des regulären Beitragssatzes (33,- €) nicht unterschreiten. Das Bowen Journal, die Vereinszeitung für den deutschsprachigen Raum der Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz, erhalten alle Mitglieder vierteljährlich. Es ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Zum Antrag auf die Fördermitgliedschaft (im Antrag auf die Vollmitgliedschaft enthalten) kommen Sie hier.

Für besonders verdienstvolle Leistungen kann die Ehrenmitgliedschaft erteilt werden. Der Beschluss wird von der Mitgliederversammlung getroffen.