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Um dem BOWTECH DEUTSCHLAND e.V. beizutreten, senden Sie bitte den ausgefüllten und auf beiden Seiten unterschriebenen Mitgliedsantrag, sowie die Logovereinbarung und Datenschutzerklärung an:

Eva Spiegelsberger
Rheingaustraße 29 c
64807 Dieburg

Telefon Mobil: +49 157-548 164 35‬

E-Mail: buero@bowtech-verein.de

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Nur für Mitglieder des Europäischen Bowen Vereins

Den Mitgliedsantrag können Sie auf beiden Seiten online ausfüllen. Bitte drucken Sie ihn anschließend aus, unterschreiben ihn auf beiden Seiten und senden ihn per Post an das BOWTECH-Büro. Die Mitgliedschaft gilt jeweils für zwölf Monate (Kalenderjahr) und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird (es gilt das Eingangsdatum). 

Die Mitgliedschaft ist unterteilt in

  • Einzelmitgliedschaft zum Jahresbeitrag von 66,00 €
  • Familienmitgliedschaft für im Haushalt lebende Familienmitglieder (33,00 €) 
  • Zweitmitgliedschaft für Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und einer nachgewiesenen Mitgliedschaft in einem Verein der B.T.A.A. (Bowen Therapy Academy of Australia) zum Jahresbeitrag von 33,00 €
    Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Europäischen Bowen Vereins (EBV) mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Für sie gilt ein Angebot seit dem 01.01.2020 zur kostenlosen Mitgliedschaft, die gesondert beantragt werden muss. Hier kommen Sie zum Antrag für Mitglieder des EBV.
  • Fördermitgliedschaft - der Beitrag ist frei wählbar, sollte aber 33,00 € nicht unterschreiten. Eine Ausbildung zum BOWTECH-Practitioner ist nicht erforderlich. 

Das Bowen Journal, die Vereinszeitung für den deutschsprachigen Raum der Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz, erhalten alle Mitglieder vierteljährlich. Seit kurzer Zeit bietet der Verein seinen Mitgliedern das Bowen Journal auch als PDF-Datei an. Es ist ein erster Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt und zur Kostenersparnis im Sinne unserer Mitglieder. Das Bowen Journal ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Übrigens:
Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar,
weil der Verein als gemeinnützig anerkannt ist.